zum mediationsbegriff

Die Grundlage der Meditation – und damit meiner Arbeit – bildet das Mediationsgesetz (MediationsG). Der erste Paragraf definiert, was eine Mediation und ein Mediator genau sind:

(1) Mediation ist ein vertrauliches und strukturiertes Verfahren, bei dem Parteien mithilfe eines oder mehrerer Mediatoren freiwillig und eigenverantwortlich eine einvernehmliche Beilegung ihres Konflikts anstreben.
(2) Ein Mediator ist eine unabhängige und neutrale Person ohne Entscheidungsbefugnis, die die Parteien durch die Mediation führt.
(Mediationsgesetz, § 1 Begriffsbestimmungen)

Mediation ist also …

  • vertraulich
  • freiwillig
  • verbindlich
  • ergebnisoffen
  • eigenverantwortlich

Der Mediator wiederum ist …

  • unabhängig
  • allparteilich
  • ohne Entscheidungsbefugnis